Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Eckpunkte zur Unternehmensteuerreform beschlossen
Zeitgleich mit dem Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG; s. dazu unten) hat das Bundeskabinett am die Eckpunkte zur Unternehmensteuerreform beschlossen. Hierbei verständigte man sich auf folgende Punkte:
Die bisherige Körperschaftsteuer soll durch eine föderale und die bisherige Gewerbesteuer durch eine kommunale Unternehmensteuer ersetzt werden. Beide Steuern bekommen darüber hinaus eine gemeinsame, einheitliche Bemessungsgrundlage.
Die nominale steuerliche Gesamtbelastung der Körperschaften soll von heute etwa 38,65 v. H. auf knapp unter 30 v. H. gesenkt werden. Neben den Körperschaften sollen auch Personenunternehmen von der Reform profitieren. Hierzu wird geprüft, ob dies am besten durch eine Investitionsrücklage oder durch eine generelle Begünstigung des im Unternehmen einbehaltenen Gewinns geschehen kann.
Geprüft werden sollen auch Maßnahmen gegen den Verlust von Steuersubstrat durch Fremdfinanzierung und zur Verstetigung der kommunalen Finanzen.
Ferner soll eine Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge eingeführt werden.
Bei der Erbschaftsteuer soll die Unternehmensnachfo...