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Umsatzsteuer; | Abwasserzweckverband kein Unternehmer i. S. des § 2 Abs. 1 UStG
Mit Urt. v. - 1 K 1491/95 U entschied das FG Brandenburg, daß ein Wasser- und Abwasserzweckverband, dem aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften (hier: §§ 66, 68 des Brandenburgischen Wassergesetzes - BbgWG) die hoheitliche Aufgabe der Gemeinden zur Abwasserbeseitigung übertragen wurde, kein Unternehmer i. S. des § 2 Abs. 1 UStG sei. Ein Wettbewerb zu privaten Anbietern sei nicht möglich, da nach § 68 Abs. 1 Satz 1 BbgWG lediglich die Bedienung Dritter zur Erfüllung, nicht aber die Übertragung der kraft Gesetzes zugewiesenen Aufgaben erlaubt sei. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, die der erkennende Senat in den zahlreichen Anfragen nach dem Lauf und Ausgang des Verfahrens sah, wurde die Revision zugelassen.