Unentgeltliche
Überlassung des Betriebsgrundstücks an die
Betriebsgesellschaft
Wegen Anwendung des
Halbeinkünfteverfahrens nur hälftiger Abzug von Betriebsausgaben im
Besitzunternehmen
Leitsatz
Spricht der Besitzunternehmer und
Alleingesellschafter der Betriebs-GmbH angesichts der wirtschaftlichen
Situation der Betriebsgesellschaft einen Pachtverzicht hinsichtlich des im
Rahmen der Betriebsaufspaltung überlassenen Grundstücks aus, so
ändert sich die wirtschaftliche Veranlassung der
Grundstücksaufwendungen dergestalt, dass sie nicht mehr der Erzielung von
Pachteinnahmen, sondern von dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden
Gewinnausschüttungen oder Erlösen aus Anteilsveräußerungen
zu dienen bestimmt sind. Folglich sind die im Zusammenhang mit dem
Grundstück angefallenen Betriebsausgaben des Besitzunternehmers danach
gemäß
§ 3c Abs. 2 EStG
nur noch zur Hälfte als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2006 S. 1234 Nr. 16 INF 2006 S. 608 Nr. 16 KÖSDI 2006 S. 15267 Nr. 10 StuB-Bilanzreport Nr. 24/2006 S. 977 FAAAB-90087
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