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FG Bremen Urteil v. - 1 K 204/05 EFG 2006 S. 1234 Nr. 16

Gesetze: EStG 2002 § 3c Abs. 2, EStG 2002 § 3 Nr. 40, EStG 2002 § 20 Abs. 3, EStG 2002 § 15 Abs. 1 Nr. 1, EStG 2002 § 4 Abs. 4

Betriebsaufspaltung

Unentgeltliche Überlassung des Betriebsgrundstücks an die Betriebsgesellschaft

Wegen Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens nur hälftiger Abzug von Betriebsausgaben im Besitzunternehmen

Leitsatz

Spricht der Besitzunternehmer und Alleingesellschafter der Betriebs-GmbH angesichts der wirtschaftlichen Situation der Betriebsgesellschaft einen Pachtverzicht hinsichtlich des im Rahmen der Betriebsaufspaltung überlassenen Grundstücks aus, so ändert sich die wirtschaftliche Veranlassung der Grundstücksaufwendungen dergestalt, dass sie nicht mehr der Erzielung von Pachteinnahmen, sondern von dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden Gewinnausschüttungen oder Erlösen aus Anteilsveräußerungen zu dienen bestimmt sind. Folglich sind die im Zusammenhang mit dem Grundstück angefallenen Betriebsausgaben des Besitzunternehmers danach gemäß § 3c Abs. 2 EStG nur noch zur Hälfte als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 1234 Nr. 16
INF 2006 S. 608 Nr. 16
KÖSDI 2006 S. 15267 Nr. 10
StuB-Bilanzreport Nr. 24/2006 S. 977
FAAAB-90087

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FG Bremen, Urteil v. 27.04.2006 - 1 K 204/05

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