Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Lohnsteuer; | Seemann im internationalen Verkehr (§ 1 Abs. 1 EStG; Art. 24 Abs. 1a und Art. 15 Abs. 3 DBA-Philippinen)
Zur Besteuerung der Heuer eines Kapitäns, der bei einer Hamburger Reederei angestellt war, und der von dieser auf verschiedenen Seeschiffen eingesetzt wurde, die Eigentum von inländ. Unternehmen waren, und die an eine Reederei mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Manila bareboat verchartert wurden, die ihrerseits die durch sie bemannte Schiffe an eine inländ. Seeschiffahrtslinie vercharterte, und diese die Schiffe wiederum an Unternehmen in Drittstaaten weitervercharterte, hat der wie folgt entschieden: Bezieht ein im Inland ansässiger AN Lohn für eine Tätigkeit als Besatzungsmitglied eines unter philippinischer Flagge fahrenden Seeschiffs, so ist der Arbeitslohn im Inland steuerpflichtig. Entscheidend dabei war, daß die Hamburger Reederei ein Un...