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Gewerbesteuer; | Verhältnis von Feststellungsbescheid und Gewerbesteuermeßbescheid (§ 35b GewStG)
Für den vorläufigen Rechtsschutz von Feststellungs- und Gewerbesteuermeßbescheiden werden Feststellungsbescheide grds. wie Grundlagenbescheide behandelt. Ihre Aussetzung der Vollziehung hat wegen der Regelung des § 35b GewStG auch die Aussetzung der Vollziehung des möglicherweise bestandskräftigen Gewerbesteuermeßbescheids zur Folge. Geht es jedoch in dem Verfahren wegen Gewinnfeststellung nicht um die Höhe des gewerblichen Gewinns, sondern um die Qualifizierung der Einkunftsart, so besteht das vorbezeichnete Verhältnis zwischen Folgebescheid und Grundlagenbescheid nicht. Die Aussetzung der Vollziehung des Gewerbesteuermeßbescheids setzt dann seine Anfechtung voraus ().