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Steuerberatung; | Abmessungen eines Praxisschildes
Die Funktion des Praxisschildes eines Steuerberaters besteht nicht darin, die beruflichen Tätigkeiten des Steuerberaters darzustellen, sondern seine Auffindbarkeit zu sichern. Das Praxisschild hat für Steuerberater damit eine andere Funktion als für Rechtsanwälte, deren Klientel wesentlich aus Laufkundschaft und nicht - wie bei den Steuerberatern - aus Dauermandanten besteht. Ein Praxisschild mit Abmessungen von insgesamt 2,60 m x 1,20 m dient in dieser Aufmachung und Größe nicht mehr lediglich der Identifikation und Auffindbarkeit der Kanzlei, sondern trägt deutlich reklamehafte Züge; dieser Eindruck wird verstärkt, wenn das Schild nachts beleuchtet ist ().