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FG München 17.05.2006 4 K 1801/04, NWB direkt 29/2006 S. 10
Aufschiebende Bedingung
Ist der ganze Erwerbsvorgang von der Bezahlung des Kaufpreises oder der Übergabe einer Bankbürgschaft abhängig, so liegt ein aufschiebend bedingter Erwerb i. S. des §14 GrEStG vor.