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Steuerfreiheit für Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten
Im Anschluss an das (verb. Rs. C-453/02 und C-462/02, Linneweber und Akritidis) hat der entschieden, dass sich ein Aufsteller von Geldspielautomaten in dem Sinne auf die Steuerfreiheit seiner Umsätze nach Art. 13 Teil B Buchst. f der 6. EG-Richtlinie berufen kann, dass § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG keine Anwendung findet. Das BMF erläutert die Auswirkungen aus der Anwendung des Urteils und nimmt Stellung zum Ansatz einer Forderung auf Erstattung von Umsatzsteuer / einer Verpflichtung zur Zahlung von Umsatzsteuer bei einem Vorsteuerüberschuss, zu den Auswirkungen auf die Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens und zur Änderung der Umsatzsteuerfestsetzungen nach Betriebsveräußerung oder -aufgabe.