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Augenoperation/Nachweis bei psychotherapeutischer Behandlung
Bei Steuerpflichtigen, die sich einer Augen-Laser-Operation unterziehen, liegt immer eine Fehlsichtigkeit und damit eine Krankheit vor. Die Operation stellt somit eine Heilbehandlung dar. Die Operationsmethode ist auch wissenschaftlich anerkannt. Die Aufwendungen können ohne Vorlage eines amtsärztlichen Attests als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG anerkannt werden. Der Nachweis der Zwangsläufigkeit, Notwendigkeit und Angemessenheit von Aufwendungen für eine psychotherapeutische Behandlung ist durch ein amtsärztliches Attest vor Beginn der Behandlung zu führen. Dem amtsärztlichen Attest stehen ärztliche Bescheinigungen eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung gleich. Nach Ablauf der Zeit der Bezuschussung durch die Krankenkasse ist die Vorlage eines amtsärztlichen Attests zu ver...