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Zufluss von Darlehenszinsen beim beherrschenden Gesellschafter
Einem Alleingesellschafter oder beherrschenden Gesellschafter fließen Beträge, die ihm die Kapitalgesellschaft schuldet, bereits im Zeitpunkt der Fälligkeit zu. Diese Zuflussannahme ist lediglich davon abhängig, dass die Gesellschaft im Zeitpunkt der Fälligkeit der Forderung zahlungsfähig ist.