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AG Essen-Borbeck 16.01.2001 6 C 658/00

Internetrecht/Deliktsrecht; | unzulässige E-Mail-Werbung

Die Übermittlung unerwünschter Werbung durch elektronische Post (E-Mail-Werbung) stellt eine Störung des Eigentums- und Persönlichkeitsrechts des Empfängers dar, so dass er vom Absender gem. §§ 823, 1004 BGB Unterlassung verlangen kann. Für den Empfänger stellt es eine unzumutbare Belästigung dar, mit zeitlichem und finanziellem Aufwand die Werbe-Mails abzurufen und zu löschen (AG Essen-Borbeck, Urt. v. - 6 C 658/00). Auch nach Auffassung des , MMR 2000, 704) werden mit unaufgeforderter E-Mail-Werbung das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die negative Informationsfreiheit des Adressaten beeinträchtigt. Im Gegensatz zum AG Essen-Borbeck verlangt das LG Berlin jedoch, die Untersagung auf eine konkrete E-Mail-Adresse des Empfängers zu beschränken. E-Mai...

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