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Abgabenordnung | Festsetzungsverjährung bei zusammen zu veranlagenden Ehegatten
Nach dem NWB PAAAB-89778 ist auch im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer die Frage, ob Festsetzungsverjährung eingetreten ist, für jeden Ehegatten gesondert zu prüfen. – Anmerkung: Das Institut der Zusammenveranlagung führt immer wieder zu Schwierigkeiten und Missverständnissen. Die Entscheidung verdeutlicht, dass dieses Institut grundsätzlich nur für die Steuerberechnung von Bedeutung ist, nicht aber steuerverfahrensrechtliche Bedeutung hat. Deshalb läuft die Festsetzungsfrist für jeden Ehegatten gesondert. Ein bei einem Ehegatten verwirklichter Hemmungstatbestand – hier: Außenprüfung – hat also für den anderen keine Bedeutung. Allerdings kann man sich nicht unbedingt darauf verlassen, dass von dem anderen zusammenveranlagten Ehegatten ve...