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BMF 02.05.1997 IV C 3 S 7314 4/97

Umsatzsteuer; | pauschaler Vorsteuerabzug aus Pauschbeträgen für Verpflegungsmehraufwendungen

Zum pauschalen Vorsteuerabzug aus Pauschbeträgen für Verpflegungsmehraufwendungen hat das wie folgt Stellung genommen: (1) Nach den §§ 36 bis 38 UStDV ist ein pauschaler Vorsteuerabzug aus Reisekostenpauschbeträgen auch ab nur zulässig, wenn den entsprechenden Erstattungen an den AN eine Dienstreise zugrunde liegt. Aus anderen Kostenerstattungen an AN (z. B. wegen Fahrtätigkeit oder Einsatzwechseltätigkeit) ist ein pauschaler Vorsteuerabzug nach wie vor unzulässig (vgl. Abschn. 196 Abs. 10 UStR), auch wenn hierfür ab Mehraufwendungen für Verpflegung in gleicher Höhe wie für Dienstreisen lohnsteuerfrei erstattet werden können. Eine Gewährung des pauschalen Vorsteuerabzugs auch in Fällen, in denen den Erstattungen keine Dienstreise zugrunde liegt, wäre durch die Er...

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