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BMF 02.05.1997 IV C 3 S 7221 8/97

Umsatzsteuer; | Umsatzsteuersatz für Holzhackschnitzel

Aufgrund des Art. 1 Nr. 16 des UStÄndG 1997 v. (BGBl I 1851) ist zum der ermäßigte USt-Satz für Rohholz sowie für bestimmte Holzpfähle und Holzpflöcke entfallen. Diese Produkte unterliegen ab diesem Zeitpunkt dem allgemeinen USt-Satz von 15 v. H. Hiermit ist die EG-Richtlinie 96/42/EG v. (ABl. EG 1996 Nr. L 170 S. 34) in deutsches Recht umgesetzt worden. Diese Gesetzesänderung hat keinerlei Auswirkungen auf den USt-Satz für sog. Holzhackschnitzel. Zur Bestimmung des zutreffenden USt-Satzes für diese Holzprodukte hat das ausführlich Stellung genommen. - Der Volltext des BMF-Schr. kann gegen Kostenerstattung bei unserem NWB-Archivdienst angefordert werden.

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