Erzielen Gesellschafter-Geschäftsführer die Hälfte des Umsatzes aufgrund persönlicher Kontakte zu Großkunden, ist es aufgrund
der personenbezogenen Leistung der Geschäftsführer nicht sachgerecht, abstrakt ermittelte und damit beschränkt aussagefähige
Vergleichswerte (Gehaltsuntersuchung der OFD-Karlsruhe, BBE-Studie) zu extrapolieren. Es ist vielmehr danach zu fragen, wie
ein Anteilseigner einen berufserfahrenen Fremdgeschäftsführer dotiert, der ihm mit dem Mitarbeiterstamm und dem eingesetzten
Kapital derartige Jahresüberschüsse erwirtschaftet.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2006 S. 1279 Nr. 20 INF 2006 S. 569 Nr. 15 KÖSDI 2006 S. 15308 Nr. 11 HAAAB-89678
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 27.04.2006 - 10 K 153/03
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