Todesfallleistung aus einer vom Arbeitgeber abgeschlossenen Gruppenunfallversicherung
Arbeitslohn oder Schadensersatz
Leitsatz
Eine Versicherungsleistung, die der Steuerpflichtige als Bezugsberechtigter nach dem tödlichen Freizeitunfall seiner Ehefrau
aus einer von deren Arbeitgeber für sie abgeschlossenen Gruppenunfallversicherung erhält, sind ihm nur dann als Arbeitslohn
zuzurechnen, wenn die Versicherungsleistung durch das Dienstverhältnis der Ehefrau verursacht ist. Sollten nach dem Gesamtbild
der Verhältnisse durch die Versicherungsleistung die mit dem Tod der Ehefrau verbundenen Belastungen ausgeglichen bzw. gemildert
werden, so liegt nicht steuerbarer Schadensersatz vor.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2007 S. 213 Nr. 4 PAAAB-89671
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Sächsisches FG, Urteil v. 01.02.2006 - 2 K 1955/04
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