Positive Investitionsprognose als Voraussetzung für Bildung einer Ansparrücklage im Fall einer Betriebserweiterung durch künftigen
Abschluss eines Pachtvertrages
Leitsatz
Beabsichtigt der den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelnde Inhaber eines Kleinkioskbetriebes in einer Ferienpension bzw.
– wohnanlage eine Betriebserweiterung durch Anpachtung der gesamten Ferienanlage, so kann er auch dann eine gewinnmindernde
Ansparrücklage bilden, wenn zum 31. Dezember des Streitjahres die erforderliche Zustimmung des Landkreises zum Abschluss des
Pachtvertrags noch nicht vorgelegen hat und der Pachtvertrag daher erst im März des Folgejahres abgeschlossen worden ist.
Unter Berücksichtigung des Förderzwecks von § 7g EStG ist jedenfalls dann eine positive Investitionsprognose zu stellen, wenn
der Steuerpflichtige seiner im Mai des Folgejahres abgegebenen Steuererklärung eine detaillierte, die voraussichtlichen Anschaffungskosten
enthaltende Auflistung aller Wirtschaftsgüter, deren Kauf geplant war, beigefügt hat und diese Investitionen tatsächlich im
zweijährigen Investitionszeitraum nach § 7g Abs. 3 S. 2 EStG realisiert worden sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2006 S. 1505 Nr. 24 YAAAB-89668
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Online-Dokument
FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 14.12.2005 - 1 K 397/02
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