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Mutterschutz; | Bekanntmachung der Mutterschutzrichtlinien-Verordnung
Die VO zur ergänzenden Umsetzung der EG-Mutterschutz-Richtlinie (Mutterschutzrichtlinienverordnung - MuSchRiV) v. ist im BGBl I S. 782 bekanntgemacht worden und am in Kraft getreten. Die VO enthält als Art. 1 die Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz. Danach hat der Arbeitgeber rechtzeitig für jede Tätigkeit, bei der werdende oder stillende Mütter durch Schadstoffe oder Arbeitsbedingungen gefährdet werden können, Art, Ausmaß und Dauer der Gefährdung zu beurteilen und die werdende oder stillende Mutter zu unterrichten. Gleichzeitig sind Maßnahmen zu treffen, damit durch eine einstweilige Umgestaltung der Arbeitsbedingungen und gegebenenfalls der Arbeitszeiten die Gefährdung ausgeschlossen wird. Ist das nicht möglich, besteht ein Beschäftigungsverbot.