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Überblick über das Haushaltsbegleitgesetz 2006
Der allgemeine USt-Satz wird ebenso wie der Regelsatz für Versicherungen von 16 % auf 19 % angehoben.
Die Sozialversicherungsfreiheit für Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge wird ab dem auf einen Grundlohn von bis zu 25 € pro Stunde begrenzt.
Entwarnung kann bei der Rentenversicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern als selbständig Erwerbstätige gegeben werden.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am dem vom Deutschen Bundestag am verabschiedeten Haushaltsbegleitgesetz 2006 zugestimmt und damit u. a. den Weg für die zum vorgesehene Anhebung des allgemeinen USt-Satzes auf 19 % frei gemacht. Der Beitrag soll die wesentlichen Inhalte des Gesetzes kurz vorstellen.
I. Gesetzliche Regelungen
1. Änderungen des Umsatzsteuergesetzes
Wie bereits im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen, wird der allgemeine USt-Satz ab dem von derzeit 16 % auf 19 % angehoben. Damit einhergehend erfolgt ebenfalls eine Anhebung des land- und forstwirtschaftlichen Durchschnittssatzes für bestimmte Sägewerkserzeugnisse, Getränke und alkoholische Flüssigkeiten (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG) auf 19 %.
Im Laufe der Beratungen des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag wurden noch zwei weitere Ä...