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StuB Nr. 13 vom Seite 517

Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen zum Kapitalersatzrecht und des Aktienrechts auf nachträgliche Anschaffungskosten nach § 17 EStG

Da sich der BFH in seinen Entscheidungen zur Berücksichtigung von eigenkapitalersetzenden Darlehen und Bürgschaften als nachträgliche Anschaffungskosten bei § 17 EStG strikt am Zivilrecht orientiert, haben die nachstehenden Änderungen des Kapitalersatzrechts im GmbHG und die Regelungen im Aktienrecht durch die Herabsetzung der Beteiligungsgrenze durch das Steuerentlastungsgesetz auf mindestens 10 v. H. mit Wirkung ab und die weitere Herabsetzung durch das Steuersenkungsgesetz auf mindestens 1 v. H. ab dem in § 52 Abs. 34a EStG aufgeführten zeitlichen Anwendungsrahmen Auswirkungen auf die Beurteilung des Entstehens von nachträglichen Anschaffungskosten bei einer wesentlichen Beteiligung.

1. Eigenkapitalersatzregeln bei Gesellschaftern, die nicht Geschäftsführer sind

Durch Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Konzerne an Kapitalmärkten und S. 518zur Erleichterung der Aufnahme von Gesellschafterdarlehen (Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz – KapAEG) vom (BGBl I S. 707) ist die Regelung des § 32a Abs. 3 GmbHG mit Wirkung zum um den folgenden zweiten Satz erweitert worden: „Die Regeln über den Eigenkapitalersatz gelten nicht für den nicht ges...

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