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PiR Nr. 7 vom Seite 119

Nutzungsdauern von immateriellen Vermögenswerten nach IFRS

Dipl.-Ök. Jens Freiberg

I. Einleitung

Sachanlagen – mit Ausnahme von Grund und Boden – verlieren durch die laufende physische Nutzung an Wert und werden dementsprechend bilanziell planmäßig abgeschrieben. Immaterielle Vermögenswerte ( intangibles) haben keine physisch abnutzbare Substanz. Soweit nicht Gesetz, Vertrag oder wirtschaftliches Umfeld der Nutzung des immateriellen Vermögenswerts eine bestimmte zeitliche Grenze setzt, ist daher eine unbestimmte ( indefinite) Nutzungsdauer zu unterstellen und entsprechend keine planmäßige Abschreibung vorzunehmen (IAS 38.90/IAS 38.BC65).

In der Praxis ist die Unterscheidung zwischen bestimmter – und damit zeitlich begrenzter – und unbestimmter Nutzungsdauer aufgrund fehlender Konkretisierung nicht immer einfach. Nachfolgend sollen daher die wesentlichen Kriterien für die Bestimmung der Nutzungsdauer von (auch erworbenen) intangibles untersucht werden.

II. Bestimmte vs. unbestimmte Nutzungsdauer

1. Systematik

Über einen bestimmten Zeitraum nutzbares immaterielles Vermögen ist über diesen planmäßig abzuschreiben ( amortisation) (IAS 38.97). Die Abschreibung beginnt mit der Nutzbarkeit (Betriebsbereitschaft) des immateriellen Vermögenswerts ( available for ...

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