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Steuerentstehung bei mittelbarer Grundstücksschenkung
Eine mittelbare Grundstücksschenkung, bei der der Kaufpreis für die vom Bauträger erst noch zu errichtenden Eigentumswohnungen vom Schenker vorab unmittelbar an den Bauträger entrichtet worden ist, gilt bereits zu dem Zeitpunkt ausgeführt, zu dem das Gebäude mit den Eigentumswohnungen fertig gestellt ist und übergeben wird.