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Vorsteuer für Umzugskosten
Für die durch das Unternehmen veranlassten und ihm berechneten Wohnungs-Umzugskosten von Arbeitnehmern kann die Vorsteuer abgezogen werden; der mit Wirkung ab eingeführte Ausschluss des Vorsteuerabzugs in § 15 Abs. 1a Nr. 3 UStG verstößt gegen Art. 17 der 6. EG-Richtlinie und ist daher unanwendbar. Der steuerpflichtige Unternehmer kann sich auf die für ihn günstigere Vorschrift des Art. 17 der 6. EG-Richtlinie unmittelbar berufen.