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Umsatzsteuerliche Organschaft
Nicht jede Bestellung eines Notgeschäftsführers schließt von vornherein eine organisatorische Eingliederung einer Gesellschaft in einen Organträger aus. Insoweit kommt es darauf an, ob unter den durch die Bestellung eines Notgeschäftsführers geänderten tatsächlichen Gegebenheiten weiterhin von einer Einflussnahme auf die Willensbildung in der Gesellschaft ausgegangen werden kann.