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Beamtenrecht | Besoldungszuschuss für Beamte im Beitrittsgebiet
Beamte in den neuen Bundesländern erhalten eine abgesenkte Besoldung, wenn sie dort erstmals in ein Beamtenverhältnis mit Anspruch auf Dienstbezüge berufen worden sind. Um Berufsanfänger, die im bisherigen Bundesgebiet ihre berufliche Qualifikation als Beamte erreicht haben, für den Beamtendienst in den neuen Bundesländern zu interessieren, war nach den bis zum Jahr 1997 geltenden Regelungen vorgesehen, einen Zuschuss zu zahlen, mit dem der Unterschied zwischen der Besoldung Ost und der Besoldung West bis heute ausgeglichen wird. Auf den Zuschuss haben diejenigen Beamten einen Anspruch, die die laufbahnrechtlichen Anforderungen überwiegend im ehemaligen Bundesgebiet erfüllt haben. Zwar müssen sämtliche Befähigungsvoraussetzungen bei ortsbezogener Betrachtung im ehemaligen Bundesgebiet erwo...