Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Sozialversicherung | Versicherungspflicht für Vorstandstätigkeit bei Sportverband
Soweit sich die Tätigkeit eines Vorstandsmitglieds eines Sportverbands auf wöchentliche Treffen zur Repräsentation der Belange des Vorstands und gelegentliche Repräsentationsfunktion (Ehrungen, Preisverleihungen) an Wochenenden beschränkt und er hierfür eine Aufwandsentschädigung von monatlich 80 DM erhält, liegt darin (noch) keine Beschäftigung i. S. des § 7 Abs. 1 SGB I, sondern eine sozialrechtlich irrelevante ehrenamtliche Tätigkeit ().