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Schenkungsteuer | Wegfall der Steuervergünstigungen nach § 13a Abs. 1 und 2 ErbStG bei Verschmelzung der Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft
Die für den Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft in Anspruch genommenen Steuervergünstigungen nach § 13a Abs. 1 und 2 ErbStG fallen nach dem NWB QAAAB-89208 mit Wirkung für die Vergangenheit weg, wenn die Kapitalgesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach dem Erwerb auf eine Personengesellschaft verschmolzen wird.