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Umsatzsteuer | Keine Entgeltminderung bei der Ausgabe von Parkchips
Eine Minderung des Kaufpreises einer Ware liegt nicht vor, wenn der Käufer vom Verkäufer zur Ware einen Chip erhält, der zum verbilligten Bezug von Leistungen eines Dritten berechtigt, und der Kunde den vereinbarten Kaufpreis für die Ware unabhängig davon, ob er den Chip annimmt, zu zahlen hat und die Rechnung diesen Kaufpreis ausweist ( NWB AAAAB-89209).