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Einkommensteuer | Steuerfreie Vergütung für einen nebenberuflichen Lehrauftrag an der Universität Straßburg
Mit Beschluss v. - XI R 43/02 NWB CAAAB-89204 hat der XI. Senat des BFH dem EuGH folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: (1) Ist Art. 59 EGV (jetzt Art. 49 EG) dahin gehend auszulegen, dass von seinem Schutzbereich auch die nebenberufliche Tätigkeit als Lehrer im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (Universität) erfasst wird, wobei für diese Tätigkeit als quasi ehrenamtliche Tätigkeit nur eine Aufwandsentschädigung geleistet wird? (2) Für den Fall, dass Frage 1 bejaht wird: Ist die Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit, die darin liegt, dass Entschädigungen nur steuerbegünstigt sind, wenn sie von inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts gezahlt werden (hier: § 3 Nr. 26 EStG) dadurch gerechtfertigt, dass die nationalstaatliche Steuerbegünstigung nur durch eine Tätigk...