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Einkommensteuer; | Reinvestitionsrücklage für Veräußerungsgewinn eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs (§§ 4, 6b EStG)
Wird ein landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Betrieb ohne Aufgabeerklärung verpachtet, so ist nach dem der Gewinn aus der gleichzeitigen Veräußerung des lebenden Inventars nach § 6b EStG begünstigt; die Betriebsverpachtung ist Betriebsumstellung i. S. des § 6b Abs. 1 Satz 1 EStG. Der Stpfl. hat ein Wahlrecht, einen Betrag nach § 6b Abs. 1 EStG abzuziehen oder eine Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG zu bilden. Die Rücklagenbildung hängt dabei nicht von einer Reinvestitionsabsicht ab (Festhaltung an der Senats-Rspr.). Die Rücklagenbildung ist auch zur Neutralisierung des Gewinns aus einer Betriebsveräußerung oder aus der Veräußerung im Rahmen einer Betriebsaufgabe zulässig.