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Keine Prüfung des Entstehens von Säumniszuschlägen im Abrechnungsverfahren
(1) Im Abrechnungsverfahren kann nicht geprüft werden, ob das FA die Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids bezüglich bereits verwirkter Säumniszuschläge hätte aufheben müssen. (2) Hält das FG die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durch das FA für rechtswidrig, hat es eine eigene Schätzung vorzunehmen (Bezug: §§ 162, 218 Abs. 2, § 240 Abs. 1 Satz 1 AO 1977).▶NWB QAAAB-84351
▶Praxishinweise: Der BFH stellt mit dieser Entscheidung klar, dass ein Antrag auf Erlass eines Abrechnungsbescheids und dessen anschließende Anfechtung nicht dazu genutzt werden kann, um die Aufhebung von bereits verwirkten Säumniszuschlägen zu erreichen. Im Abrechnungsverfahren kann nämlich die materielle Richtigkeit der im Abrechnungsbescheid ausgewiesenen S. 484Forderungen nicht überprüft werden, sondern nur deren Fälligk...