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Mineralölsteuer | Anspruch des Lieferanten auf Vergütung der Mineralölsteuer
(1) Wer einen Abnehmer gegen Lastschrift mit Mineralöl beliefert, hat jedenfalls dann keinen Anspruch auf Vergütung der Mineralölsteuer, wenn es wiederholt zu Rücklastschriften gekommen ist und die Lieferungen ohne Sicherung der Kaufpreisforderungen fortgesetzt werden. (2) Lässt sich der Mineralöllieferant in dieser Situation Grundpfandrechte einräumen, müssen diese auch werthaltig sein, worüber er sich zu vergewissern hat (§ 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV).▶NWB YAAAB-79666
▶Praxishinweise: Tritt ein Zahlungsausfall bei der Mineralölsteuer ein, obwohl sämtliche Voraussetzungen des § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV erfüllt waren, so kann eine Vergütung gleichwohl ausgeschlossen sein, wenn aus (der laufenden Überwachung) gewonnenen Erkenntnissen über die Zahlungsfähigkeit des Empfängers keine...