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BFH 05.04.2006 IX R 109/00, StuB 12/2006 S. 481

Einkommen-/Lohnsteuer | Aufwendungen des Arbeitgebers für Sicherheitsmaßnahmen des Arbeitnehmers

(1) Aufwendungen des Kreditinstituts (Arbeitgeber) für Sicherheitsmaßnahmen am Wohnhaus seines leitenden Angestellten (Vorstandsmitglied) sind bei allenfalls abstrakter berufsbedingter Gefährdung von dessen Leben, Gesundheit und Vermögen, also nicht unerheblichem Eigeninteresse des Vorstandsmitglieds, Arbeitslohn. (2) Kein steuerfreier Auslagenersatz ist gegeben, wenn die Aufwendungen nicht im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Kreditinstituts liegen und – angesichts der sich ratierlich mindernden Rückzahlungsverpflichtung – nach Ablauf von fünf Jahren zu einer dauerhaften und nicht unerheblichen Bereicherung des Stpfl. führen (Bezug: § 19 Abs. 1, § 3 Nr. 50, § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG).NWB HAAAB-87536

Praxishinweise: Von Arbeitslohn ist auszugehen, wenn dem Arbeitnehmer ein Vorteil zugewe...

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