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StuB Nr. 12 vom Seite 474
Anrechnung von Knappschaftsrenten, Unfallrenten und anderen anrechenbaren Beträgen auf Leistungen des Bochumer Verbandes
Der monatliche Anrechnungsbetrag auf den Gruppenhöchstbetrag beträgt für Bilanzstichtage ab dem 1. 1. bis zum 1 205 €.