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StuB Nr. 12 vom Seite 474

Anrechnung von Knappschaftsrenten, Unfallrenten und anderen anrechenbaren Beträgen auf Leistungen des Bochumer Verbandes

Der monatliche Anrechnungsbetrag auf den Gruppenhöchstbetrag beträgt für Bilanzstichtage ab dem 1. 1. bis zum 1 205 €.

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