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Die ESt-Erstattung im Insolvenzverfahren
– Anmerkungen zum –
Der Anspruch auf Erstattung von ESt-Zahlungen wird nicht von der Abtretungserklärung gem. § 287 Abs. 2 Satz 1 InsO erfasst. Er steht jedoch der Insolvenzmasse zu, wenn der begründende Sachverhalt vor oder während des Insolvenzverfahrens verwirklicht wurde.
Die Frage, welchem Vermögen Steuererstattungsansprüche zuzuordnen sind, bestimmt sich für Zwecke des Insolvenzverfahrens nicht nach Steuerrecht, sondern nach Insolvenzrecht, d. h. maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen der Rechtsgrund für den Anspruch gelegt worden ist.
Der Entscheidung des BGH ist zuzustimmen. Sie verdeutlicht das komplizierte Verhältnis sowie die Wechselwirkungen zwischen Steuer- und Insolvenzrecht.
I. Sachverhalt
Dem Rechtsstreit lag ein einfacher wie auch alltäglicher Fall im Verbraucherinsolvenzverfahren zugrunde. Das Amtsgericht Aschaffenburg als Insolvenzgericht eröffnete mit Beschluss vom auf Eigenantrag das vereinfachte Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners und bestellte einen Treuhänder. Mit Beschluss vom wurde das vereinfachte Insolvenzverfahren nach Durchführung des Schlusstermins aufgehoben. Zum Treuhänder im Restschuldbefreiungsverfahren wurde der bisherige Tre...