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Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung gem. § 69 Abs. 4 FGO im Kontext aktueller Rechtsprechung
Die FG legen die gesetzlichen Zugangsvoraussetzungen für einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung restriktiv aus.
Hat das FA die Aussetzung der Vollziehung befristet, kann der Antrag durch Nichteinhaltung der angemessenen Frist i. S. des § 69 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 FGO für die Ebene des FG-Verfahrens in die Zulässigkeit hineinwachsen.
Vor jedem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beim FG sollte zuvor ein entsprechender Antrag beim FA gestellt werden.
I. Problematik
Der vorläufige Rechtsschutz im Steuerrecht ist ein tückisches Feld. Die gesetzlichen Zugangsvoraussetzungen zu einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung werden von den FG restriktiv ausgelegt. Ein unzulässiger Antrag ist und bleibt unheilbar unzulässig. Aus der neueren Rechtssprechung soll im Folgenden der analysiert werden. Ferner wird die aktuelle Rechtsprechung der FG und des BFH zur Thematik untersucht.
Zentrale Problematik des Beschlusses des FG Hamburg ist der Umstand, dass der gem. § 69 Abs. 4 Satz 1 FGO notwendige vorige Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei dem FA nach Auffassung des befassten Gerichts nicht gestellt wurde und weitere denkbare Zugangsvoraussetzungen, wie Entscheidung nicht in angemesse...