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Zivilrecht; | Sittenwidrigkeit von Gewinnspielen nach dem Schneeballsystem
Vereinbarungen über die Teilnahme am Computerspiel ,,World Trading System (WTS)'' sind wegen Sittenwidrigkeit nach § 108 Abs. 1 BGB nichtig. Die Gewinnerwartung der Teilnehmer beruht allein darauf, daß nach Art des sog. Schneeballsystems eine immer stärker ansteigende Zahl von Mitspielern einen hohen Einsatz einzahlt. Ein solches Spielsystem, das darauf angelegt ist, daß die ersten Mitspieler einen (meist) sicheren Gewinn erzielen, während die große Masse der späteren Teilnehmer ihren Einsatz zwingend verlieren muß, weil angesichts des Vervielfältigkeitsfaktors in absehbarer Zeit keine neuen Mitspieler mehr geworben werden können, verstößt gegen die guten Sitten. Getätigte Einsätze können wegen ungerechtfertigter Bereicherung zurückgefordert werden ().