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Lohnsteuer; | Arbeitgeberveranlassung bei Mahlzeitengestellung durch Dritte
Zu der Frage, ob bei der Mahlzeitenabgabe durch Dritte im Rahmen von Weiterbildungs- und Fortbildungsveranstaltungen eine ArbG-Veranlassung anzunehmen ist, wenn nicht die für die Anordnung oder Genehmigung und Abrechnung zuständige Organisationseinheit, sondern eine andere Organisationseinheit des ArbG die Abgabe von Mahlzeiten mit dem Dritten vereinbart, hat das wie folgt Stellung genommen: Erfordern Dienstreisen wegen ihres besonderen Charakters, z. B. als Rundreise, Gruppenreise, Fortbildungsveranstaltung, Seminar oder Tagung, eine besondere organisatorische Vorbereitung, so wird die Abgabe von Mahlzeiten durch Dritte auch dann als vom ArbG veranlaßt angesehen, (a) wenn die Abgabe von Mahlzeiten von der für die Organisation der Die...