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Einkommensteuer; | Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei Unterbeteiligung an einer Personengesellschaft (§ 21 EStG)
Nach dem erzielt ein Unterbeteiligter an einer PersGes dann keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn er nicht nach außen als Vermieter in Erscheinung tritt und der Hauptbeteiligte ihn nur auf schuldrechtlicher Grundlage am Einnahmeüberschuß und am Auseinandersetzungsguthaben beteiligt sowie ihm nur in bestimmten Gesellschaftsangelegenheiten Mitwirkungsrechte einräumt (Bestätigung der bisherigen Rspr.). Den Tatbestand der Einkunftsart ,,Vermietung und Verpachtung'' erfüllt nur, wer die Leistungsbeziehungen beherrscht und die Möglichkeit hat, WG und Nutzungsmöglichkeiten am Markt zu verwerten. Die Rspr. zu der Anerkennung von Unterbeteiligungen an PersGes mit Einkünften aus Gewerbebetrieb läßt sich nicht auf PersGes mit Einkünften aus Vermiet...