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BBB 7/2006 S. 200

Bildungsschecks für Betriebe in Nordrhein-Westfalen

Um berufliche Weiterbildung für mehr Menschen in Nordrhein-Westfalen attraktiv zu machen, bietet die NRW-Landesregierung mit dem „Bildungsscheck NRW” finanzielle Unterstützung an. Angesprochen sind sowohl die Beschäftigten in KMU als auch die Betriebe selbst. Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Bildungsschecks ist eine Beratung durch eine der über 175 ausgewählten Bildungsberatungsstellen, die landesweit tätig sind, sowie eine maximale Unternehmensgröße von 250 Mitarbeitern. Das Land übernimmt 50 % der Kosten bis maximal 750 €; den Rest zahlt der Bildungsscheckempfänger oder der Betrieb.

Mehr Informationen zur Vergabe der Bildungsschecks erhalten Sie unter www.mags.nrw.de (Arbeit, Qualifikation).

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