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Übernahme von Pflichtkammerbeiträgen für angestellte Geschäftsführer einer Steuerberatungsgesellschaft als steuerpflichtiger Arbeitslohn
Übernimmt eine Steuerberatungs-GmbH für ihre angestellten Geschäftsführer die Pflichtkammerbeiträge, so führt dies zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Das FG folgte in seiner Entscheidung nicht den Argumenten der Kläger, die Zahlung der Beiträge sei betrieblich veranlasst. Nach Auffassung des FG steht dem betrieblichen Interesse der GmbH das Eigeninteresse der Geschäftsführer gegenüber, das letztlich stärker gewichtet wurde. Gegen das Urteil wurde Revision zugelassen.