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Ermittlung des Einkommens und der KSt-Rückstellung für eine GmbH für 2005
Berechnungsgrundlagen mit Beispielsfällen
Ausgangspunkt für die Ermittlung des Einkommens einer GmbH ist das Ergebnis der Handelsbilanz, bei deren Aufstellung auch die Belastung mit KSt erfolgswirksam zu berücksichtigen ist. Die steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften führen jedoch dazu, dass die Bemessungsgrundlage der KSt vom Ergebnis der Handelsbilanz abweicht. Anhand ausführlicher Beispiele verdeutlicht der Beitrag, wie für Jahresabschluss und Steuererklärung das zu versteuernde Einkommen ermittelt wird. Im nwbXpert Rechnungswesen steht unter der DokID NWB VAAAB-88444 eine Arbeitshilfe zur einfachen Berechnung der KSt bereit.
I. Die Einkommensermittlung
1. Der Ermittlungszeitraum
Die KSt ist eine Jahressteuer, die auf der Grundlage des im Kalenderjahr (Kj) bezogenen Einkommens zu ermitteln ist (§ 7 Abs. 3 KStG). Grundlage ist das Ergebnis der für das Geschäftsjahr aufgestellten Handelsbilanz. Für den Fall, dass das Geschäftsjahr – steuerlich S. 704Wirtschaftsjahr (Wj) – vom Kj abweicht, gilt der Gewinn gem. § 7 Abs. 4 KStG in dem Kj als bezogen, in dem das Wj endet.
a) Das Wj der X GmbH entspricht dem Kj. Der Gewinn des am endenden Wj unterliegt für 2006 der KSt.
b) Das Wj der Y GmbH umfasst ...