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Einrichten eines häuslichen Telearbeitsplatzes
Aufwendungen können vollständig abziehbar sein
Mischverträge, nach denen Arbeitnehmer sowohl im Unternehmen als auch zu Hause arbeiten, sind ein moderner Kompromiss, vor allem für Arbeitnehmer die Familie haben. Bislang ungeklärt blieb jedoch die Frage, inwieweit Aufwendungen für das Einrichten eines Telearbeitsplatzes steuerlich abziehbar sind. Mit Urteil v. - VI R 21/03 hat der BFH diese Frage nun zugunsten des Arbeitnehmers beantwortet.
Telearbeitsplatz wegen Reduzierung betrieblicher Büroflächen eingerichtet
Im Streitfall hatte sich der Kläger, ein Versicherungsmathematiker, nach Maßgabe einer Betriebsvereinbarung einen häuslichen Telearbeitsplatz eingerichtet. Der Arbeitgeber koppelte die Einrichtung der Telearbeitsplätze dabei an die Reduzierung betrieblicher Büroflächen und Schreibtische. Zum Schutz und zur Sicherheit gespeicherter personenbezogener und unternehmensinterner Daten traf der Versicherungsexperte zu Hause verschiedene Schutzmaßnahmen. Die Technik selbst stellte der Arbeitgeber zur Verfügung. Eine Aufwandsentschädigung für das Bereitstellen des häuslichen Arbeitszimmers wurde nicht gezahlt.
In seiner Einkommensteuer-Erklärung für das Streitjahr 1998 machte der Kläger Aufwendun...