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Gesetzlich angeordnete Schätzung von Einnahmen
Gegen die Mindestbesteuerung gem. § 18 Abs. 3 AIG im Falle der Beteiligung an einem im Inland nicht registrierten ausländischen Investmentfonds bestehen weder im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz noch unter dem Gesichtspunkt der europarechtlichen Kapitalverkehrsfreiheit Bedenken. Es erscheint nicht willkürlich, mit dem Ziel einer verwaltungstechnisch einfachen Überprüfbarkeit etwaiger Angaben des Steuerpflichtigen oder des Fonds die Verpflichtung zur Bestellung eines inländischen Vertreters gesetzlich vorzusehen und die steuerlichen Folgen des § 18 Abs. 3 AIG allein an das Fehlen eines solchen Vertreters zu knüpfen. Die Anordnung einer typisierenden Schätzung der Einnahmen für solche Fälle erschwerter Sachverhaltsermittlung mit Auslandsbezug stellt eine unerlässliche Maßnahme i. S. des Art. 58 Abs. 1 Buchstabe b EGV dar, um Zuwiderhandlun...