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BFH 26.01.2006 V R 36/03, NWB direkt 27/2006 S. 11

Vorsteuerbeträge aus Aufwendungen für gemischt genutztes Gebäude

Führt ein Unternehmer sowohl steuerpflichtige als auch steuerfreie Umsätze aus, ist entscheidend für den Vorsteuerabzug, welchen Ausgangsumsätzen die Eingangsleistungen wirtschaftlich zuzurechnen sind. Betreffen die vorsteuerbelasteten Aufwendungen ein bebautes Grundstück und dessen Ausstattung, ist entscheidend, zur Ausführung welcher Umsätze der Unternehmer das Gebäude verwendet hat, d.h. mit welchen Ausgangsumsätzen des Unternehmers die vorsteuerbelasteten Leistungsbezüge unmittelbar und direkt zusammenhängen. Bei Gebäuden, die vom Unternehmer nur zum Teil zur Ausführung von Umsätzen verwendet werden, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, sind nicht bestimmte Gebäudeteile (z. B. Erdgeschoss oder einzelne Räume), sondern nur der jeweilige prozentuale Anteil des gesamten Gebäudes zuzuordnen...

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