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Aufbewahrung von Kleinbetragsrechnungen i. S. der UStDV
Im Rahmen der anstehenden Überarbeitung der UStR Abschn. 190b UStR ist eine Ergänzung um eine dem (BStBl 1996 I S. 34) entsprechende Regelung vorgesehen. Allerdings kann sich diese beabsichtigte umsatzsteuerrechtliche Regelung nur auf Rechnungen i. S. des § 33 UStDV beziehen. Soweit die Grenze des § 33 UStDV überschritten ist, bleibt der leistende Unternehmer zur Aufbewahrung des Doppels der erteilten Rechnung verpflichtet.