Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Auskunft an privaten Steuerpflichtigen zur Umsatzsteuerpflicht einer Einrichtung des öffentlichen Rechts
Ein Einzelner, der mit einer Einrichtung des öffentlichen Rechts im Wettbewerb steht und der geltend macht, diese Einrichtung werde für die Tätigkeiten, die sie im Rahmen der öffentlichen Gewalt ausübe, nicht oder zu niedrig zur Mehrwertsteuer herangezogen, kann sich im Rahmen eines Rechtsstreits gegen die nationale Steuerverwaltung wie die des Ausgangsrechtsstreits auf Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 2 der 6. EG-RL berufen.