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BFH 04.05.2006 VI R 19/03, NWB direkt 27/2006 S. 7
Berücksichtigung der Rückzahlung von Arbeitslohn
Durch das Dienstverhältnis veranlasste Leistungen des Arbeitgebers sind auch dann Arbeitslohn, wenn es an einem Rechtsgrund fehlt. Zurückgezahlter Arbeitslohn ist erst im Zeitpunkt des Abflusses steuermindernd zu berücksichtigen.