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Übertragung eines Grundstücks zur Erfüllung einer Pflichtteilsschuld
Der entschieden, dass die Vereinbarung zwischen Pflichtteilsberechtigten und Erben, den geschuldeten Geldbetrag durch die Beteiligung des Pflichtteilsberechtigten an einer Personengesellschaft abzugelten, unabhängig von der zivilrechtlichen Beurteilung einer Leistung an Erfüllung Statt, steuerrechtlich als entgeltliches Rechtsgeschäft zu beurteilen ist. Aufgrund des Urteils ist nunmehr ertragsteuerlich auch bei der Übertragung eines Grundstücks zur Erfüllung einer Pflichtteilsschuld von einem entgeltlichen Rechtsgeschäft auszugehen. In offenen Fällen ist entsprechend zu verfahren.