Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verpächterwahlrecht in der Land- und Forstwirtschaft
Das Verpächterwahlrecht geht auch auf den unentgeltlich erwerbenden Rechtsnachfolger über. Ein das Verpächterwahlrecht begründender selbständiger land- und forstwirtschaftlicher Betrieb liegt selbst dann vor, wenn weder eine Hofstelle oder eine Mindestgröße noch ein voller Besatz an Wirtschaftsgebäuden und Inventar vorhanden ist.